Bürgerinitiative: Klage gegen Radweg nicht zulässig

Scheibenhardt/Steinfeld. Die Klage des Vereins „Bürgerinitiative Bienwald – für das bessere Verkehrskonzept“ gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau des Bienwald-Radwegs nicht zulässig. Den Verein fehlt die Klagebefugnis. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Grund: Der Verein sei vom Mainzer Umweltministerium erst knapp drei Wochen nach Ablauf der Klagefrist (14. Januar 2021) als klageberechtigter Umweltverband anerkannt worden (3. Februar 2021). Die BI Bienwald hatte gegen die Bau eines Radwegs entlang der L 545 zwischen Scheibenhardt und Steinfeld geklagt (wir berichteten). Für die für eine Klage verspätete Anerkennung sei die BI Bienwald selbst verantwortlich, argumentieren die Richter. Eine Revision wurde zugelassen. rhp

Quelle: RHEINPFALZ, Ausgabe " Germersheimer Rundschau" vom 14.08.2021